Unnützes Hin- und Herfahren ist verboten. 

 

Wer hätte das gedacht. In der Straßenverkehrsordnung steht, §30, dass ... "Unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften verboten ist, wenn andere dadurch belästigt werden". Es hilft zwar wenig, weil das "unnütz" sehr schwer zu beweisen ist, und es gilt leider nur innerhalb geschlossener Ortschaften und es muss 'jemand', nicht nur die Welt allgemein oder die Natur, belästigt werden. Aber trotzdem ist es ein schöner Gedanke, dass es dermaßen verständige Gesetze gibt.

 

Übertretung wird angeblich mit 20€ geahndet, aber das Wikipedia-Wissen, das muss nicht stimmen.